Die Steterburger Stiftsdamen

Im Wandel der Geschichte

Obwohl das Stift von den Herzögen Rudolf August und Anton Ulrich errichtet wurde, beteiligten sich sowohl einige Stiftsdamen als auch die braunschweigische "Ritterschaft", der Zusammenschluss der adeligen Rittergutsbesitzer, aus deren Kreis die Stiftsdamen vornehmlich stammten, finanziell am umfangreichen Neubau. Jeder Dame wurde ein eigenes Haus gebaut. In diese Häuser zogen die sogenannten sieben Hausfräulein, die eine Residenzpflicht von sechs Monaten einzuhalten hatten. Von den weiteren sechs Kostfräulein zog das jeweils am längsten im Stift eingeführte nach dem Tod einer Hausdame in das leerstehende Haus. Die Damen ohne Häuser wurden Kostfräulein genannt, weil sie nur eine Residenzpflicht von knapp drei Monaten hatten, die sie gegen Kostgeld bei einer der Hausdamen "abwohnten". Ansonsten lebten sie bei ihren Familien. Die Stiftstracht wurde nur während des Aufenthalts im Stift, während des Gottesdienstes und zu feierlichen Anlässen angelegt. Außerhalb des Stifts gingen die Damen weltlich gekleidet.

Diese Bestimmungen weisen einen engen Bezug zu der alten Stiftstradition der ersten Gründung durch Gräfin Frederunda auf; auch erhielt die Domina wieder den Titel einer Äbtissin.

Anstatt "Klosterjungfrauen" wurden die Stiftsinsassinnen nun "Stiftsfräulein" genannt. Im 18. Jahrhundert wurde der mittelalterliche Begriff "Kanonissin" in "Chanoinesse" französisiert, um die Vornehmheit der Einrichtung zu unterstreichen. "Stiftsdame" war die bevorzugte Bezeichnung ab dem 19. Jahrhundert.

Da der Bau des neuen Stifts Steterburg nicht nur von den Herzögen, sondern maßgeblich auch von der Ritterschaft des Landes und von einigen Stiftsdamen finanziert worden war, wurden die Stiftsstellen in einem festgelegten Turnus vergeben: Der 1. Turnus gebührte den Herzögen bzw. ihren ebenbürtigen Gemahlinnen, der 2. der Ritterschaft und der 3. dem Stiftskapitel.

1706 bestimmte Herzog Anton Ulrich, dass die Stelle einer Äbtissin jedes Mal einer braunschweigischen Prinzessin angeboten werden solle und ließ seine Enkelin Antoinette Amalie als "Koadjutorin", Vertreterin der Äbtissin, im Stift einführen. Die kleine Prinzessin war keine zehn Jahre alt. 1712 heiratete sie 16-jährig Herzog Ferdinand Albrecht II. von Braunschweig-Bevern, ohne zuvor die Äbtissinnenwürde erhalten zu haben.

Nur einmal in der Geschichte des Stifts wurde eine Prinzessin Äbtissin: Friederike Albertine von Braunschweig-Bevern, die von 1765-1772 regierte. Alle anderen Äbtissinnen wie auch sämtliche Stiftsdamen entstammten dem niederen Adel, der seine Töchter durch eine Stiftsstelle materiell versorgte. Außer dem Stift Steterburg gab es im Herzogtum Braunschweig nur noch ein weiteres rein adeliges Stift. Dies war das Reichsstift Gandersheim, das aber nur Damen aus dem deutschen Hochadel aufnahm.


Versorgung

Im Allgemeinen war der Landadel kinderreich und wenig begütert. Der älteste Sohn erbte das Rittergut, die "weichenden Erben" wurden abgefunden und traten häufig eine wenig einträgliche Offizierslaufbahn an. Die Töchter erbten den Schmuck der Mutter. Konnten ihre Brüder durch die Heirat mit einer bürgerlichen Erbin ihren finanziellen Status verbessern, blieb den adeligen Töchtern nur die Heirat mit "Ihresgleichen", da im Fall einer Verbindung mit einem Bürgerlichen ihr Status als Angehörige der privilegierten staatstragenden Schicht verloren ging. Nur mit geringer Mitgift ausgestattet, sah sich daher das adelige Fräulein von einem begrenzten Kreis möglicher Heiratskandidaten umgeben und viele Töchter des Landadels blieben unvermählt. Da aber eine Frauenexistenz außerhalb der Ehe als wenig sinnvoll angesehen wurde, blieb als einzige standesgemäße Unterbringung eine Kloster- oder Stiftsstelle.

Unter diesen Umständen ist es nicht verwunderlich, dass die Stellen im Stift Steterburg sehr begehrt waren und viele Familien ihre Töchter schon im Kindesalter auf eine sogenannte Expektanzliste setzen ließen, die das Recht auf eine Stiftsstelle garantierte. Das Eintrittsalter war auf mindestens 15 Jahre festgelegt.

Als Kinder expektiviert, traten die Damen zumeist in einem so jugendlichen Alter in das Stift ein, dass über ihre Zukunft als "Sitzengebliebene" noch längst nicht entschieden war. Von den sechs 1691 eingeführten Stiftsdamen heirateten in den folgenden Jahren fünf.

Die Aufnahme in das Stift wurde mit 300 Talern Statuten- und 100 Talern Baugeldern erkauft. Dafür bekam für die Dauer der Stiftszugehörigkeit ein Kostfräulein jährlich 80 Taler, ein Hausfräulein 130 Taler und die Äbtissin 250 Taler, dazu Brennholz und Naturalien sowie eigene Gärten, die von Stiftsgärtnern gepflegt wurden. Trat eine Dame z. B. wegen Verheiratung aus, betrugen die "Resignationsgelder" noch einmal 200 Taler, was dem heutigen ungefähren Kaufwert von 10.000 DM entspricht.


Standesbewusstsein

Die Gründung des Stifts Steterburg entlastete den braunschweigischen Landadel von seiner Sorge, seine Töchter standesgemäß untergebracht zu wissen. Außerordentlich häufig in den Stiftsannalen wiederkehrende Namen sind die der reichverzweigten Familien von Bülow, von Campe, von Cramm, von Grone, von Münchhausen, von der Schulenburg und von Veltheim

Die Aufnahme in ein adeliges Stift bedeutete für jedes Fräulein eine "Standeserhöhung", die es innerhalb der Adelsgesellschaft die Vorrangstellung vor allen unverheirateten Damen von Stand einnehmen ließ. Ein Stiftsfräulein war automatisch hoffähig und nahm an allen Lustbarkeiten der Hofgesellschaft teil. Noch bis ins 20. Jahrhundert besaß das Stift Steterburg ein Haus in Braunschweig, dass die Damen während der Ball- und Theatersaison bewohnten.

Zum Zeichen ihrer "gehobenen" Stellung verlieh im Jahre 1782 Herzog Karl Wilhelm Ferdinand anlässlich der Einführung der Äbtissin Christiane Sophie Louise von Kniestedt den Stiftsdamen einen Orden, einen Stern mit einem gestickten silbernen Kreuz sowie ein weiß emailliertes Kreuz mit schwarzem Rand und goldener Fassung, an schwarzgoldenem Band, en echarpe (von der rechten Schulter zur linken Hüfte) zu tragen. "In der Kreuzung befindet sich die goldene Figur des Apostels Jacobus mit dem Pilgerstabe und dem Pilgerhute, umgeben von einem goldenen Palmenkranze, auf der Brust eine Kette von Muscheln."

Der Status einer Stiftsdame von Steterburg wurde durch diesen Orden für alle sichtbar. Sie trug ihn bei stiftsinternen Feierlichkeiten über der Stiftstracht, einem violetten Wollkleid. Bei Hof erschienen die Stiftsdamen im 19. Jahrhundert auch in ihrem "sehr würdig aussehenden" schwarzen Seidenschleppkleid mit weißer Hals- und Handkrause und weißem Tüllhäubchen mit Schleier. Den jüngeren, tanzenden Steterburger Stiftsdamen wurde eine hellere Toilette gestattet.

An die Stelle dieses Ordens setzte Herzog Wilhelm nach seinem 50-jährigen Regierungsjubiläum 1881 einen massiv silbernen Stern, vergoldet und emailliert. 1888 stiftete der Braunschweiger Regent Prinz Albrecht von Preußen anlässlich des 25-jährigen Dienstjubiläums von Äbtissin Elisabeth von Cramm-Burgdorf, die "durch ihre geistige Begabung, gepaart mit wahrhafter Frömmigkeit, Herzensgüte und feinem Takte für ihre Stellung geeignet und bewährt befunden" worden war, einen besonderen Äbtissinnenorden, ein großes Kreuz an goldener Kette zu tragen.

Innerhalb der Hofrangordnung galt die Äbtissin von Steterburg als die erste vor allen anderen Äbtissinnen der Braunschweiger Landesklöster und nahm auch unter den verheirateten Damen eine besondere Stellung ein. 1885 wurde diese Stellung als "hinter der No. 12 (die inactiven Generalmajors) und vor No. 13 (die Obersten)" bestimmt.

Maßgeblich für den hohen Rang eines Stiftsfräuleins war ihre exklusive blaublütige Ahnenreihe, die als Beweis der "Stiftsmäßigkeit" besonders lang ausfallen musste: Für die Aufnahme ins Stift wurden acht adelige Ahnen väterlicher- und mütterlicherseits verlangt.

Das dem Stift Steterburg präsentierte Fräulein hatte alle Unterlagen ihres Ahnennachweises nebst dem auf Pergament gemalten Wappen vier Wochen vor der Einkleidung auf dem Kirchenchor auszulegen.

Diese Ahnentafel wurde auch "Aufschwörung" genannt, weil die Richtigkeit der Aufstellung für Vater- und Mutterseite von Verwandten beschworen werden musste.

Stiftsdame in Steterburg zu sein, war eine privilegierte Stellung. Verpflichtet waren die Damen nur, einen "stiftsmäßigen" gottesfürchtigen Lebenswandel zu führen, der Äbtissin zu gehorchen, die Urlaubszeiten einzuhalten und den Kirchdienst abzuleisten.


Einführungen

Morgens empfing das Stiftskapitel in Stiftstracht die ankommenden Gäste im Abteihaus, dem Wohnhaus der Äbtissin (heute Stift 6). Um 10.00 Uhr wurde zur Kirche geläutet. Der Propst ging voran. Ihm folgte die Äbtissin, die von einem vom Herzog dazu bestimmten hohen adeligen Regierungsbeamten geführt wurde. Danach kamen die nach Alter und Stiftszugehörigkeit geordneten Stiftsdamen paarweise. Die neu einzuführenden Kostfräulein wurden von den Kavalieren geführt, die ihre Ahnenreihe bestätigt hatten. Dann folgten die Gäste.

Der Zug führte über den überdachten westlichen bzw. östlichen Gang in die Kirche auf die Empore, die mit den Ahnentafeln der Stiftsdamen bestückt war. Während die Stiftsdamen und ihre Kavaliere hinter dem Altar die Treppe hinunter gingen und sich im Halbkreis vor den Altar setzten, ließen sich die Gäste auf der Empore nieder, auf der dann später auch die Kavaliere Platz nahmen.

Dann begann der Gottesdienst mit abwechselnden Gesängen und Predigten, die zu Gottesfurcht und Tugend, zu reinen und sanften Sitten, Gefälligkeit und Freundschaft mahnten. Gehalten wurden die Ansprachen vom Superintendenten und in der Regel vom amtierenden Abt des Klosters Riddagshausen bei Braunschweig. Die neuen Stiftsdamen wurden auf die Statuten vereidigt und schworen der Äbtissin Gehorsam. War die herzogliche Familie anwesend, gestaltete sich das Zeremoniell weit glänzender.

Vom 29. September 1732 ist überliefert, dass Christine Elisabeth von Münchhausen als Äbtissin sowie Christine Sophie von Laßberg, Charlotte von Veltheim und Sophie Louise Charlotte von Hoym als Kostfräulein eingeführt wurden. Herzog Ferdinand Albrecht II. von Bevern führte Fräulein von Laßberg als Kavalier in die Kirche, der 18-jährige Prinz Anton Ulrich der Jüngere Fräulein von Hoym und Herzog Ernst Ferdinand von Bevern Fräulein von Veltheim. Der regierende Herzog Ludwig Rudolf persönlich geleitete die Äbtissin vor den Altar, die so lange dort stehen blieb, bis er danach auf der Empore Platz genommen hatte. Zu diesen Anlässen pflegte die Hofkapelle eigens zu diesem Zweck komponierte Kantaten zu spielen: "Welche nicht freyet, die sorget, was dem Herzn angehöret, daß sie heilig sey, beydes am Leibe und auch am Geist."

Nach der Zeremonie begab sich die Gesellschaft in der gleichen Reihenfolge wie zuvor hinter der Kanzel zurück ins Abteihaus, wo zu einem festlichen Mahl geladen wurde. Später dann fanden die Festdiners in dem neu dekorierten ehemaligen Gottesdienstsaal im "Alten Kloster" statt (heute Stift 1).

Bei diesem langgestreckten Gebäude an der Nordecke der Kirche handelt es sich um ein Stück mittelalterliche Klostergeschichte. Der Bau stammt wahrscheinlich aus dem 15. Jahrhundert. Seine jetzige Gestalt erhielt er um 1700. Bis zur Fertigstellung der Kirche 1758 wurden die Gottesdienste von 1666 an hier im Obergeschoss abgehalten. Außerdem diente das Gebäude als Kornspeicher, Trockenhaus für die Wäsche und Wohnung für die Stiftsnachtwächter und den Stiftsprediger. 1777 wurde es zum Wohnhaus für Luise von Hertefeld umgebaut, der "Herzensfreundin" Herzog Karl Wilhelm Ferdinands, die er am Berliner Hof seiner Tante Königin Elisabeth Christine von Preußen, kennen gelernt hatte. Für sie schuf er eigens eine Stiftsstelle, um sie institutionell einzubinden und ihr als unverheirateter Frau eine eigene Stellung am Hof zu verschaffen.

Von Haus aus begütert, lebte Luise von Hertefeld, die als Schönheit des Berliner Hofes galt, vornehmlich in der Stadt Braunschweig und siedelte später ins Residenzschloss über.

Margot Ruhlender


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